Die Gesetzgebung, die Speditionsvertrge regelt
Internationaler Strassenverkehr:
Dieser bekannte Verkehrstyp wird mit dem bereinkommen ber den Befrderungsvertrag im internationalen Strassengterverkehr (CMR Convention) und dem Protokoll zur CMR- bereinkommen vom 05.07.1978 geregelt, sowie mit dem Zollabkommen ber internationale Gterbefrderung mit TIR-Verwendung (TIR-Abkommen) und mit dem Europischen bereinkommen ber die Arbeit der Fahrer, die internationalen Strassenverkehr ausfhren, vom 1970, usw.
Internationaler Seeverkehr:
Das internationale Hauptbereinkommen, die die Verhltnisse zwischen den Eigenkontrahenten eines Seetransportvertrags und den Rechtsstatus des Konnossements regelt, ist das Brsseler bereinkommen ber die Unifizierung einiger Konnossementregeln vom 1924 (die Haager Regeln). Heutzutage sind mehr als 70 Staaten an dem Brsseler bereinkommen beteiligt. Der Hauptpunkt der Haager Regeln ist die Veranwortung des Frachtfhrers fr die Fracht. Mit Rcksicht auf die Kritik einiger Punkte der Haager Regeln wurde 1978 das UNO bereinkommen ber den Gterbefrderung im Seeverkehr (Die Hamburger Regeln) angenommen.
Internationaler Schienenverkehr:
Die universalsten internationalen bereinkommen in diesem Gebiet sind die Berner bereinkommen ber Gterbefrderung. Heutzutage gilt das bereinkommen ber Schienentransporte vom 1980 (COTIF), das die vereinigten Texte der Berner bereinkommen enthlt. Die Mehrheit von europischen Lndern, sowie einige asiatische und afrikanische Staaten sind an den Berner bereinkommen beteiligt.
Internationaler kombinierter Verkehr:
1980 wurde die UNO-Konvention ber den internationalen kombinierten Gterbefrderung angenommen.
Ausser den angegebenen internationalen bereinkommen gibt es auch nationale Rechtsnormen, die diese Bereiche der brgerlichen Verhltnisse regeln. Zum Bespiel, wird dieses Gebiet in der Republik Belarus mit den Regeln der Gterbefrderung im Strassenverkehr geregelt, sowie mit dem Gesetz zum Strassenverkehr und zur Gterbefrderung im Strassenverkehr, mit dem Gesetz zu den Grundlagen des Transportwesens usw.