Versicherungsbedingungen
Die Güter werden zu den üblichen internationalen Bedingungen «gegen alle Risiken», unter den üblichen Vorbehalten oder zu den Bedingungen einer «eingeschränkten Versicherung» versichert.
Die angebotenen Versicherungsbedingungen garantieren, dass Ihre Güterr
- während der Transitlagerung im Lager,
- während des Umladens von einem Transportmittel auf ein anderes,
- sowie beim Beladen Ihrer Güter im Lager des Absenders und bei Entladen Ihrer Güter im Lager des Empfängers versichert werden.
Gewöhnlich beläuft sich der Selbstbehalt (Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat) auf Null, das heißt jegliche Schäden (sogar minimale) werden von unseren Versicherern völlig entschädigt.
Versicherungsbegünstigte aus der Versicherungspolice kann eine beliebige Firma sein, die von Ihnen genannt wird und welche Verluste bei der Beschädigung der Güter erleiden kann. Gewöhnlich versichern wir Güter auf Wunsch unserer Kunden ohne Angabe des Versicherungsbegünstigten (in der Police wird «to order» angegeben). In diesem Fall wird die Versicherungsentschädigung der Firma zugeschrieben, welche die Risiken zum Zeitpunkt der Beschädigung der Güter getragen hat.
Ausgangssätze bei der Versicherung Ihrer Güter betragen 0,25 bis 0,35 Prozent des Versicherungswertes des Guts und können abhängig von dem Wert des Guts und dem Güterbeförderungsvolumen variieren. Bei der günstigen Entwicklung unserer Zusammenarbeit sind wir bereit über Reduzierung der genannten Versicherungssätze zu verhandeln.
Ihr Gut kann nach einer der folgenden Varianten versichert werden: für den Fakturawert des Gutes, für 110 Prozent des Fakturawertes des Gutes, für den Fakturawert des Gutes + Fracht, für 110 Prozent des Fakturawertes des Guts + Fracht.
Außerdem sind wir bereit den gesamten Umfang der Beförderungen des Auftraggebers zu versichern, auch wenn sie von unterschiedlichen Beförderern durchgeführt werden.
Ein zusätzlicher Vorteil der Güterversicherung über AsstrA besteht darin, dass die Versicherung erst nach Gültigkeitsbeginn der Versicherungspolice bezahlt wird. Eine übliche Dienstleistung ist Versenden der Versicherungspolice (oder der Bestätigung der Versicherung) per E-Mail oder Fax. Auf Ihre erste Anforderung schicken wir Ihnen das Original der Police.
Unsere Mitarbeiter der Güterversicherungsabteilung leisten Hilfe bei der Organisation der Besichtigung der beschädigten Güter, bei der Erfassung von Dokumenten, welche die Versicherungsgesellschaft für die Auszahlung der Versicherungsentschädigung benötigt, sowie bei den Verhandlungen mit der Versicherungsgesellschaft. Wir sorgen dafür, dass unsere Auftraggeber Probleme im Schadensfall schnell lösen können, deshalb stellen wir schriftliche Anweisungen frühzeitig bereit.
Um Informationen über einen konkreten Satz oder weitere Informationen über Güterversicherung zu erhalten, schlagen wir Ihnen vor, unser Kontaktformular auszufüllen, oder sich an eine Geschäftsstelle von AsstrA zu wenden. Unsere Fachleute prüfen Ihre Anfrage und stellen Ihnen die erforderlichen Informationen in kürzester Frist bereit.